• Update: March 22, 1999 - eMail ariccio@ofm.org
  • Jubiläumsjahr 2000

    Rom, den 5. März 1999

    Prot.088076

    An die Provinzialminister
    und an alle Brüder im Orden,
    die Priester sind

    Da die Feier des Jubiläumsjahres 2000 nun näherrückt, erlaubt die Planung des Dienstes, der uns als Diener der Barmherzigkeit und der Vergebung in der Basilika vom hl. Johannes im Lateran in Rom anvertraut ist, keinen Aufschub mehr.

    Dem Orden sind die "heiligen Stätten der Erlösung" und die Basilika anvertraut, die Franziskus, da sie als Symbol der ganzen Kirche gilt, im Traum von Papst Innozenz gestützt hat, womit er den Auftrag Jesu erfüllte: Gehe hin, Franziskus, und stelle meine Kirche wieder her.

    Zusammen mit der Gemeinschaft der Pönitentiare von S. Giovanni im Lateran haben wir ein Programm vorbereitet, das den Titel trägt "Auf dem Weg zum Jubiläumsjahr", um geeignete Brüder zu finden, die sich für die Zeit des Jubiläums als freiwillige "Aushilfs-Pönitentiare", mit Ermächtigung der Apostolischen Pönitentiarie, zur Verfügung stellen.

    Dieser Brief ist eine Einladung an alle Priesterbrüder überall in der Welt, damit diejenigen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sich großzügigerweise für diesen Dienst bereithalten, um den nach Rom kommenden Pilgern die Barmherzigkeit des Ordens zu vermitteln — zusammen mit jenen, die diesen Dienst für das Heilige Land versehen wollen, nach dem Programm, das der Kustode, Fr. Giovanni Battistelli, verschickt hat und das wir wärmstens empfehlen.

    Wir glauben, unsere Solidarität muß dahin gehen, daß wir die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, damit die besten unter uns sich für diesen Dienst bereithalten, mit der heiligen Obedienz ausgestattet, dort, wo die Bitte um die Barmherzigkeit des Herrn am größten ist, und zwar nur für einen bestimmten Zeitabschnitt. Die zeitliche Begrenzung des Dienstes ist eine feste Tradition im Orden: sie unterstreicht den brüderlichen Austausch, die Einheit der universalen Bruderschaft sowie die Treue zur Ordensberufung.

    In der Anlage sind die Voraussetzungen für die "freiwilligen" Beichtväter aufgelistet, ebenso Angaben über Art und Umfang des Dienstes sowie angebotene "Gegenleistungen". Wir fordern die Minister auf, die Brüder, die sich melden, zu unterstützen und die erforderlichen Angaben einzureichen: jeder erhält eine persönliche Antwort, sobald sein Angebot ausgewertet ist und soweit Bedarf besteht.

    Ich wünsche allen eine gnadenreiche Feier der Auferstehung des Herrn und segne Euch


    Fr. Giacomo Bini OFM
    Generalminister


    VORAUSSETZUNGEN FÜR AUSHILFS-BEICHTVÄTER
    AN DER BASILIKA VON SAN GIOVANNI IM LATERAN - ROM

    Die Voraussetzungen, die von jedem Kandidaten erbeten werden, sind folgende:

    • er soll das 40. Lebensjahr vollendet haben;
    • außer der eigenen Sprache und gegebenenfalls anderen Sprachen soll er in angemessener Weise die italienische Sprache beherrschen; die erbetenen Sprachen sind all jene, die bei einem bestimmten Pilgerandrang gesprochen werden und zu erwarten sind;
    • er soll sich im vollen Zeitumfang dem Dienst der Versöhnung widmen;
    • er soll über eine gute physische und psychische Gesundheit verfügen;
    • er soll die Bereitschaft mitbringen, diesen Dienst für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten bis zu einem Jahr zu versehen.
    Der erbetene Dienst - ausgenommen zu Zeiten eines besonders starken Andrangs - beträgt in der Regel 4 Stunden pro Tag, und zwar an sechs Tagen in der Woche.

    Den Aushilfs-Beichtvätern werden folgende "Gegenleistungen" gewährt:
    Kostenlose Unterkunft und Verpflegung sowie Erstattung der Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt; freie Verwendung der Meßintentionen; außerdem wird ein kleines "Taschengeld" zur Verfügung gestellt.

    Es gelten folgende Bestimmungen, um als "Aushilfs-Beichtvater" zugelassen zu werden:

    • der Kandidat soll einen Brief direkt an den Generalprokurator, Fr. Antonio Riccio, Via S. Maria Mediatrice, 25, 00165 ROMA, schreiben, in dem er die eigene Bereitschaft erklärt und die Dauer seines Dienstes angibt;
    • er muß die Erlaubnis seines Provinzialministers haben, der den Lebenslauf des Antragstellers ebenfalls an die Kurie schicken soll;
    • er muß über die Ordensprokur die Approbation der Apostolischen Pönitentiarie einholen, damit er unseren Dienst ausüben kann.
    Im Anhang zu diesem Schreiben findet sich ein Formular, das vollständig und korrekt auszufüllen ist. (rtf)

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    Created / Updated Wednesday, March 17, 1999 at 00:03:34
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